Das Recht auf den eigenen Tod

LASS! MICH! LOS! Kannst du mich jetzt loslassen!! Du sollst mich jetzt loslassen!!! Ich will jetzt hier raus!

Kann man denn sein Kind loslassen? Jetzt schon? Irgendwann, viel zu früh natürlich, wird man es müssen, nicht mehr anders können. Aber jetzt schon? Kann ein dreijähriges Kind entscheiden, nicht mehr bei seinen Eltern bleiben zu wollen? Kann es ermessen, was das bedeutet? Das Kind könnte ins Jugendamt laufen und um Inobhutnahme bitten. Dann müsste es das Jugendamt in Obhut nehmen. Wenn ich mit dem "Ich-will-hier-raus"-schreienden Kind im Fahrradanhänger durch die Stadt fahre, könnte mich die Polizei anhalten. Die müssten dann das Jugendamt anrufen, wenn das Kind mich als Vater verleugnet und ich meine Vaterschaft nicht beweisen kann. Ist alles schon vorgekommen.

Als Kind wollte ich auch von zu Hause weg. Auch weil ich irgendetwas nicht durfte, was ich gerade ganz dringend wollte. Ich packte einen Pappkarton und wollte damit zu meiner Oma. Fort. Nur fort von hier. Meine Mutter nahm mir den Pappkarton weg, zog mich nackig aus und stellte mich vor die Tür ins Treppenhaus. Dann solle ich gehen, wie ich gekommen wäre. Ich hätte dann aufgehört zu brüllen und man hätte wieder mit mir reden können. Ob das wirklich so war, weiß ich nicht mehr. An den Pappkarton und den Wunsch zur Oma auszureißen kann ich mich erinnern, mehr nicht.

Nein. Ich lass dich nicht los. Noch nicht. Kinder können sich ihre Eltern nicht aussuchen, aber Eltern auch nicht ihre Kinder. Beide Seiten bleiben ihr Leben lang für einander verantwortlich und beide Seiten müssen irgendwann loslassen. Aber loslassen heißt nicht fallen lassen. Loslassen heißt, den anderen nicht an sich zu binden. Heißt anzuerkennen, dass der andere ein Recht auf sein eigenes Leben hat. Und auf seinen eigenen Tod. Das ist schwer und man kann es nicht einfach so auf Anhieb können. Aber man kann es lernen. Und ich will es lernen. Ich will es auch können.

Ja, mein Kind. Ich lasse dich los.

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